Jugendschöffenwahl 2023
Bürger, die Interesse haben das Jugendschöffenamt auszuüben, werden gebeten ihr Bewerbungsformular bis spätestens
Donnerstag, den 16.03.2023
schriftlich an das Jugendamt des Landratsamtes Eichstätt, Residenzplatz 1 in 85072 Eichstätt zu senden.
Für die Vorschlagsliste können sich deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, die zu Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind, bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt melden.
Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (z. B. Eltern, Ausbilder etc.).
Das Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden oder im Zimmer 2 der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim, Eichstätter Straße 8, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Eitensheim, 24.02.2023
Jürgen Nadler
Erster Bürgermeister
Bewerbungsformular Jugendschöffen