An- Ab- und Ummeldung
Für die An- und Abmeldung eines Wohnsitzes müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim erscheinen.
Wenn es sich bei der Wegzugs-Wohnung um Ihrern Hauptsitz handelt, können jedoch schon vorab online Ihre Daten an die Verwaltungsgemeinschaft über das Bürgerservice-Portal (Voranzeige einer Anmeldung) senden. Somit verkürzt sich der Zeitaufwand bei der persönlichen Anmeldung - eine persönliche Erscheinung im Einwohnermeldeamt ist jedoch trotzdem notwendig.
Meldepflicht:
Die Anmeldepflicht im Einwohnermeldeamt beträgt zwei Wochen ab dem Bezug einer Wohnung.
Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die Meldefrist zwei Wochen. Eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, ist auch möglich. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen die Adresse im Ausland anzugeben.
Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten:
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).
Die An-, Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes ist kostenlos.
- Anmeldeformular bei Zuzug in die Gemeinde Böhmfeld
- Anmeldeformular bei Zuzug in die Gemeinde Eitensheim
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Voranzeige einer Anmeldung
Online-Voranzeige einer Anmeldung über das Bürgerservice-Portal
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Abmeldung ins Ausland
Online-Abmeldung ins Ausland über das Bürgerservice-Portal
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Umzug innerhalb der Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft
Umzug innerhalb der Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft - Online-Meldung
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Fixmer,
Daniela
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0 84 58 / 39 97 - 14 | 0 84 58 / 39 97 - 27 | 3 - EG | daniela.fixmer@eitensheim.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
An- Ab- und Ummeldung
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Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim
Montag bis Freitag 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 15.00 - 18.00 Uhr