Abwasserbeseitigung Eitensheim
Für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Eitensheim ist die Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord zuständig.
Die Abrechnung der Abwassergebühren erfolgt über die Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim.
Information zur Niederschlagswassergebühr:
Bei neuen Bauvorhaben bzw. Änderungen auf den Grundstücken bitten wir, dem Zweckverband innerhalb eines Monats eine Aufstellung der für die Berechnung der Gebühr maßgeblichen versiegelten Teilflächen einzureichen. Hierzu hat der Gebührenschuldner dem Zweckverband auf Anforderung einen Lageplan vorzulegen. Im Lageplan sind die Flurnummern sowie farblich die bebauten und befestigten Flächen zu kennzeichnen. Die Art der Versiegelung ist ebenfalls anzugeben. Ebenso sind die notwendigen Maße für die Berechnung der Flächen einzutragen.
Änderungen der der Gebührenberechnung zugrundeliegenden Flächen hat der Gebührenschuldner auch ohne Aufforderung binnen eines Monats nach Eintritt der Änderung dem Zweckverband mitzuteilen. Sie werden im folgenden Veranlagungszeitraum (Beginn jeweils 01.01.) berücksichtigt.
Kommt der Gebührenschuldner seinen Pflichten nicht fristgerecht oder unvollständig nach, so kann der Zweckverband die maßgeblichen Flächen schätzen.
Ausfüllhilfen und Formblätter stehen auf der Homepage der Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord zum Download zur Verfügung.
Information für Poolbesitzer:
Wir weisen darauf hin, dass „Poolwasser“ rechtlich als Abwasser zählt und deshalb nicht versickert werden darf, sofern keine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt wurde, sondern in die Schmutz- bzw. Mischwasserkanalisation eingeleitet werden muss. Es kann bei der Verwendung von Gartenwasserzählern nicht gebührenmindernd berücksichtigt werden. D.h. die Wassermenge zur Befüllung des Pools ist gebührenpflichtig.
Bitte geben Sie die jährliche Erstbefüllung an. Sollten die Kubikangaben von der letztjährigen Befüllung abweichen, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrer Gemeindeverwaltung mit.
Sind Sie ein neuer Poolbesitzer, teilen Sie bitte der Gemeinde die Mengenangabe der Befüllung mit.
Seit 01.01.2023 gilt die gesplittete Abwassergebühr:
Schmutzwassergebühr: 1,48 € pro m³
Niederschlagswassergebühr: 0,25 € pro m²
Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Homepage der Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | ||
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0 84 58 / 39 97 - 17 | 1 - EG | 10266 | alfred.regler@eitensheim.de | ||
Funktionen dieser Person
Geschäftsstellenleiter:
Abwasserbeseitigung Eitensheim
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0 84 58 / 39 97 - 19 | 15 - OG | 10284 | helga.natzer@eitensheim.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Abwasserbeseitigung Eitensheim
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0 84 58 / 39 97 - 0 | 15 - OG | 10268 | beate.heigl@eitensheim.de | ||
Funktionen dieser Person
stellv. Sachbearbeiterin:
Abwasserbeseitigung Eitensheim
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Zweckverband Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord
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