Geburt
Anzeige einer Geburt:
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Beurkundung einer Geburt:
Für Personen, die in Eitensheim oder Böhmfeld geboren wurden, können Sie in der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim eine Geburtsurkunde beantragen.
Über das Bürgerservice-Portal können Sie online Geburtsurkunden beantragen, dort finden Sie auch die Gebühren und die unterschiedlichen Arten von Urkunden.
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Geburtsurkunde für sich selbst, Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.
Falls Sie eine Geburtsurkunde für andere Personen (Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache mit der Vorlage z.B. des Personalausweises erbracht. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall daher nicht möglich.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | ||
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0 84 58 / 39 97 - 15 | 4 - EG | 10260 | brigitte.pollich@eitensheim.de | ||
Funktionen dieser Person
Standesbeamtin:
Geburt
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0 84 58 / 39 97 - 21 | 3 - EG | 10280 | isabel.werfl@eitensheim.de | ||
Funktionen dieser Person
Standesbeamtin:
Geburt
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Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim
Montag bis Freitag 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 15.00 - 18.00 Uhr
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Kategorie: Notwendig
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