Umgang mit "Flüchtlingen" aus der Ukraine

08. März 2022: Empfehlungen vom Sachgebiet Aufenthaltsrecht im Landratsamt Eichstätt

Anlässlich der Geschehnisse in der Ukraine und deren Folgen, möchten wir Ihnen kurz aufzeigen, wie mit ankommenden „Flüchtlingen“ verfahren werden sollte:

  • Ankommende, die die Möglichkeit haben bei Freunden / Bekannten / Verwandten in einer privaten Wohnung unterzukommen, melden sich bitte im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim an. Bitte Termin vereinbaren und 3G-Nachweis mitbringen.
  • Ankommende, die eine staatliche Unterkunft benötigen, können sich im rund um die Uhr geöffneten Ankunftszentrum in der Maria-Probst-Straße 14 in München (Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße / U-Bahnstation: Kieferngarten) registrieren lassen.
  • Flüchtlinge, die bereits über private Unterkünfte, insbesondere im Bekannten- / Verwandtenkreis verfügen, sollten vorerst wegen des großen Andrangs nicht zur Registrierung ins Ankunftszentrum fahren, sondern können sich per Mail bei der Regierung von Oberbayern unter Ukraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de  melden und werden von dort zeitnah kontaktiert, um einen Termin zur Registrierung zu vereinbaren. In der Mail sollen folgende Daten mitgeteilt werden:  
    •  Name, Vorname
    •  Geburtsdatum
    •  Kopie eines Ausweisdokuments
    •  Familienverband (Anzahl mitreisender Familienmitglieder)
    •  Adresse der aktuellen Unterkunft
    •  Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Die Leute sollen keinen Asylantrag stellen, da dieses Verfahren sehr lange dauern könnte und sie dann auch in eine staatliche Unterkunft irgendwo in Bayern verteilt werden würden.


Personen, die sich in München registrieren ließen und privat untergebracht sind, dürfen dann dort auch weiterhin wohnen bleiben. Alle anderen ohne eine private Bleibe wird ein Platz in einer Erstaufnahmeeinrichtung im Landkreis zugewiesen werden. Unterbringungsfragen sind aber grundsätzlich mit der Stelle für Unterbringungen des Amtes für Soziales zu klären.


Sämtliche Fragen bitten wir an das neue eingerichtete Postfach: Ukraine@lra-ei.bayern.de  zu stellen. Von telefonischen Anfragen bitten wir daher abzusehen.

Für nähere Informationen zum Thema "Ukraine-Krise" verweisen wir auf die Seite des Landratsamtes Eichstätt mit ständig aktualisierten FAQ's