Über das Bürgerservice-Portal Behördengänge von zu Hause erledigen

20. Juli 2022: Ebenso ist EC-Kartenzahlung im Rathaus möglich

Ob Meldebescheinigung, Geburtsurkunde oder die jährliche Wasserzählerablesung – ab und an steht für die meisten Bürger*innen doch mal ein Behördengang an. Auch wenn in der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim freundliche und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitstehen, ist es natürlich um einiges bequemer und zeitsparender, wenn man den Behördengang unabhängig von Öffnungszeiten und Terminvereinbarung rund um die Uhr von zu Hause aus erledigen kann.

Kostenpflichtige Dienste können direkt und sicher über ein Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Mandat), über giropay oder paydirekt abgewickelt werden. Zu den diversen, über das Bürgerservice-Portal, aufrufbaren Dienste stehen unter dem jeweiligen Verfahren auch ausführliche und verständliche Informationen zur Nutzung der Services bereit. Für einige Dienste ist es für eine eindeutige Identifikation notwendig, sich mit der BayernID ein Bürgerkonto einzurichten. Dies ist ebenso im Bürgerservice-Portal möglich. 

Aktuell können folgende Dienste über das Bürgerservice-Portal genutzt werden:

Einwohnermeldeamt:

  • Abmeldung ins Ausland
  • Ausweis-Statusabfrage
  • Briefwahl-Antrag
  • Bürgerauskunft
  • Meldebescheinigung
  • Übermittlungssperren
  • Umzug innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft
  • Voranzeige einer Abmeldung
  • Wohnungsgeberbestätiigung

Standesamt:

  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde

Selbst einen Bescheid-Widerspruch kann man nun digital einreichen.

Zudem gibt es zahlreiche Online-Formulare in den verschiedensten Bereichen, die in digitaler Form direkt zu dem zuständigen Sachbearbeiter geleitet und nicht mehr ausgedruckt werden müssen (im Gegensatz zu den pdf-Formularen).

Der Weg ins digitale Rathaus geht am einfachsten über den Link auf der Startseite der Gemeinde-Homepage (Logo des Bürgerserive-Portals) oder über das Menü der Homepage bei Bürgerinformation.