Schöffenwahl 2023
Dieses Jahr werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die fünfjährige Amtsperiode vom 01.01.2024 - 31.12.2028 neu gewählt. Die Gemeinde Böhmfeld hat die Aufgabe, dem Wahlausschuss beim Amtsgericht Ingolstadt für dieses Amt geeignete Personen vorzuschlagen.
Schöffinnen und Schöffen wirken als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den Verhandlungen der Schöffengerichte (Amtsgericht) und Strafkammern (Landgericht) mit und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Böhmfeld, die sich für ein Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe zur Verfügung stellen wollen, können sich ab sofort schriftlich bewerben.
Voraussetzungen für dieses Ehrenamt sind insbesondere:
- deutsche Staatsangehörigkeit
- am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt (Geburtsdatum vor dem 02.01.1999)
- am 01.01.2024 nicht älter als 70 Jahre (Geburtsdatum nach dem 01.01.1954)
- Wohnung in der Gemeinde Böhmfeld
Des Weiteren verlangt das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Weitere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie beim Bayerisches Staatsministerium der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen oder beim Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter unter www.schoeffenwahl.de sowie auf www.schoeffen-bayern.de
Die Bewerbungsfrist endet am Dienstag, den 21.03.2023
Das Bewerbungsformular ist schriftlich an die Gemeinde Böhmfeld, Eichstätter Straße 8 in 85117 Eitensheim zu richten oder persönlich bei Frau Tyroller (Zimmer 2, Erdgeschoss) abzugeben.
Das Bewerbungsformular können Sie hier bzw. unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen herunterladen oder bei Frau Tyroller abholen.
Eitensheim, 15.02.2023
Jürgen Nadler
Erster Bürgermeister