Landkreis Eichstätt fördert Mehrwegwindeln

07. Juni 2021: Antragsstellung ab sofort möglich

In der jüngsten Jugendhilfeausschusssitzung haben die Mitglieder einstimmig eine Förderung von Mehrwegwindeln beschlossen.

Der Landkreis Eichstätt fördert mit 120 Euro pro Kind die Verwendung entsprechender Windeln. Dies gilt sowohl für Babys als auch für Personen mit medizinischer Notwendigkeit (z. B. bei Inkontinenz).  Um den Zuschuss zu erhalten, muss das Kind mit dem Antragsteller in häuslicher Gemeinschaft leben und im Landkreis Eichstätt gemeldet sein. Das Kind darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 24 Monate sein. Im Falle der Inanspruchnahme eines Windeldienstes oder Miet-Windeln muss die Laufzeit der Verträge mindestens ein Jahr betragen.

Wer mit Mehrweg-Windeln wickelt, leistet nach Aussage von Jugendamts-Mitarbeiterin Veronika Bittl einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung. „Bis ein Kind trocken ist, werden im Durchschnitt ca. 5.000 Windeln benötigt. Das macht allein in Deutschland täglich 8,4 Millionen Windeln." Stoffwindeln seien auch gut für den Geldbeutel: Je nach Marke fallen zwischen 900 und 2.100 Euro während der gesamten Wickelzeit pro Kind an. Hinzu kommen die laufenden Kosten für Zubehör und Abfallgebühren. Die Anschaffungskosten für Mehrwegwindeln seien zwar am Anfang sehr hoch, jedoch seien sie über die gesamte Wickelzeit gesehen um 30 bis 50 Prozent günstiger. Ein weiterer Vorteil sei, dass man diese Windeln auch noch für ein zweites oder drittes Kind benutzen kann.

Der Zuschuss kann mit dem Formular beantragt werden. Einfach den Antrag ausfüllen, unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen postalisch oder per Mail an das Landratsamt übermitteln. Anschließend wird der Zuschuss direkt auf das Bankkonto überwiesen.

Für nähere Informationen steht Veronika Bittl Montag und Dienstag vormittags unter der Telefonnummer 08421/70-173 zur Verfügung.

Viel Spaß beim Mehrweg-Wickeln.