Jugendschöffenwahl 2023

27. Februar 2023: Abgabe von Bewerbungen für das Amt der Jugendschöffen bis 16. März 2023 möglich

Bürger, die Interesse haben das Jugendschöffenamt auszuüben, werden gebeten ihr Bewerbungsformular bis spätestens

                        Donnerstag, den 16.03.2023

schriftlich an das Jugendamt des Landratsamtes Eichstätt, Residenzplatz 1 in 85072 Eichstätt zu senden.

Für die Vorschlagsliste können sich deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, die zu Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind, bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt melden.

Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (z. B. Eltern, Ausbilder etc.).

Das Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden oder im Zimmer 2 der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim, Eichstätter Straße 8, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Eitensheim, 24.02.2023

Jürgen Nadler

Erster Bürgermeister

  Bewerbungsformular Jugendschöffen

  Jugendschöffenbekanntmachung