Änderungen im Passwesen ab Januar 2024

01. Januar 2024: Der Kinderreisepass wird abgeschafft
Kinderreisepass

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. 

Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei.

Mehr Informationen finden Sie hier:

BMI - Reisepass - Häufige Fragen und Antworten zu Pässen

Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner vom Einwohnermeldeamt.

Ansprechpartner im Einwohnermeldeamt:

Name Telefon Telefax Zimmer
Fixmer, Daniela
Sachbearbeiterin
0 84 58 / 39 97 - 14 0 84 58 / 39 97 - 27 3 - EG
Pollich, Brigitte
Sachbearbeiterin
0 84 58 / 39 97 - 15 0 84 58 / 39 97 - 27 4 - EG
Werfl, Isabel
Sachbearbeiterin
0 84 58 / 39 97 - 21 0 84 58 / 39 97 - 27 2 - EG