Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl

11. Dezember 2025: Die Wahlvorschlagsträger werden zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Die Wahlvorschläge können ab Erlass dieser Bekanntmachung, jedoch spätestens am Donnerstag. dem 08. Januar 2026, 18 Uhr. der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus VG Eitensheim, Eichstätter Straße 8, 85117 Eitensheim, Zimmer-Nr. 1 übergeben werden. Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen.
Grafik zur Kommunalwahl 2026