Pflegesack

Der Landkreis Eichstätt unterstützt die häusliche Pflege

Pflegebedürftige haben oft einen erhöhten Anfall an spezifischen Abfällen (z.B. Inkontinenzartikel). Der Landkreis Eichstätt hat daher zur Unterstützung der häuslichen Pflege einen Sozialetat eingerichtet. Daraus wird die Ausgabe von 18 kostenlosen Restmüllsäcken pro Jahr an den betroffenen Personenkreis finanziert. Die Säcke können zusammen mit der Restmülltonne zur Abfuhr bereit gestellt werden.

Diese Leistung des Landkreises wird nur auf Antrag gewährt. Das Antragsformular ist unten hinterlegt. Der Vordruck kann auch beim Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt, Sachgebiet Soziales und Senioren und bei der jeweiligen Gemeinde angefordert werden. Die Entgegennahme des Antrags und die Ausgabe der Säcke erfolgt bei der jeweils zuständigen Gemeindeverwaltung (Wohnsitz der pflegebedürftigen Person).

 

Die kostenlosen Säcke werden bei Vorliegen folgender Voraussetzungen ausgegeben:

 

1.      Die Pflege erfolgt zu Hause

 

         und

2a.    die pflegebedürftige Person erhält Leistungen nach dem Pflegegrad 4 oder 5

         oder

2b.    die pflegebedürftige Person erhält Leistungen nach dem Pflegegrad 2 oder 3 
         
und verfügt über eine Bestätigung des behandelnden Arztes bzw. Pflegedienstes über Inkontinenz.

 

Antragsberechtigt sind die pflegebedürftige Person bzw. die pflegenden Angehörigen. Pflegefälle in Einrichtungen wie Alten- oder Pflegeheimen werden nicht gefördert.

 

Bei Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen erteilt Frau Albrecht vom Landratsamt Eichstätt, Sachgebiet Soziales und Senioren unter der Telefonnummer 08421 / 70-219 Auskunft.


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