An- Ab- und Ummeldung

Für die An- und Abmeldung eines Wohnsitzes müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim erscheinen.

Wenn es sich bei der Wegzugs-Wohnung um Ihrern Hauptsitz handelt, können jedoch schon vorab online Ihre Daten an die Verwaltungsgemeinschaft über das Bürgerservice-Portal (Voranzeige einer Anmeldung) senden. Somit verkürzt sich der Zeitaufwand bei der persönlichen Anmeldung - eine persönliche Erscheinung im Einwohnermeldeamt ist jedoch trotzdem notwendig.

Meldepflicht:  

Die Anmeldepflicht im Einwohnermeldeamt beträgt zwei Wochen ab dem Bezug einer Wohnung.

Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die Meldefrist zwei Wochen. Eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, ist auch möglich. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen die Adresse im Ausland anzugeben.  

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten:
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland). 

Die An-, Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes ist kostenlos.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Fixmer, Daniela
0 84 58 / 39 97 - 14 0 84 58 / 39 97 - 27 3 - EG
Kontakt
Zimmer: 3 - EG
Telefon: 0 84 58 / 39 97 - 14
Fax: 0 84 58 / 39 97 - 27
Anschrift
85117 Eitensheim
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: An- Ab- und Ummeldung

Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Eitensheim
Eichstätter Str. 8
85117   Eitensheim
Kontakt
Telefon: 08458/3997-0
Fax: 08458/3997-27
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 15.00 - 18.00 Uhr